Arbeitssicherheit

Unsere Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachkräfte unterstützen den Unternehmer bzw. Arbeitgeber bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dabei stehen unsere Spezialisten ganz nach Bedarf und Budget zur sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 zur Verfügung.

Lächelnde Architektin und reifer Geschäftsmann mit erhobenem Daumen und Blick in die Kamera
Arbeiter in Uniform bei der Arbeit.
Team von Architekten und Bauherren, die sich Baupläne ansehen
Arbeitsschutzbeauftragter im Werk

Unsere Dienstleistungen im betrieblichen Arbeitsschutz:

  • Betreuung als Sicherheitsfachkraft bzw. Sicherheitsingenieur
  • Beratung des Unternehmers bei der notwendigen Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten beim Arbeitsschutz
  • Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • Aufbau des Gefahrstoffkatasters
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Führen und Auswerten von Unfallstatistiken
  • Unterstützung bei der Dokumentation des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Unterstützung bei Planung, Ausführung und Unterhalt von Arbeitsstätten bzw. Baustellen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Begehung der Arbeitsstätten mit Ausarbeitung von Berichten und Konzepten zur Mängelbehebung
  • Beurteilung der Betriebsstätten, Arbeitsplätze und technischen Arbeitsmittel in sicherheitstechnischer Hinsicht (u. a. Vermeidung von Arbeitsunfällen, wie z. B. stolpern, stürzen, fallen, schneiden, quetschen oder verbrennen)
  • Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und technischer Arbeitsmittel
  • Unterweisung und Motivation Ihres Personals zu arbeitssicherem Verhalten
  • Organisation von Erster Hilfe und Erstellung von Notfallplänen
  • Konzeption und Organisation des vorbeugenden Brandschutzes
  • Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen sowie Brandschutzordnungen
  • Vorbereitung und Begleitung auf eine Zertifizierung für ein Arbeitsschutzmanagement gemäß Arbeitsschutz mit System (z. B. AMS)
  • Durchführung von Arbeitsschutz-Audits-Begehungen
  • Arbeitsschutzschulungen / Unterweisungen / Training
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen / Betriebsanweisungen / Arbeitsanweisungen
  • Überprüfung des Arbeitsschutzes bei Nachunternehmern
Double exposure of Standard construction safety and construction site background.
Bauherren schauen sich Baupläne an